10. Genug Personal für die Planung​

Wir fordern:

bis 2021 im Magistrat drei Mitarbeiter*innen nur für Rad- und zwei nur für Fußverkehrsplanung (Vollzeit), die bei jedem Bauvorhaben von Beginn an einbezogen werden; klare Kompetenzenteilung zwischen Stadt, Land, Verkehrsverbund und Verkehrsbetrieben

Daten & Fakten

Aktuelle Situation

1 Person für die Radverkehrsplanung in Graz
0,1 Personen für Fußverkehrsplanung in Graz

unklare Kompetenzenteilung innerhalb der Stadt sowie mit Land, Holding etc.

Definitionen

Bauvorhaben    geplante bauliche Maßnahme mit direkten oder indirekten Auswirkungen auf den Verkehr oder den öffentlichen Raum

Flüssiger Autoverkehr ist in der Eggenberger Straße wichtiger als flüssiger Fuß- und Radverkehr. Quelle: Severin Kann

Hintergrund

Die Zeit drängt: Laut IPCC haben wir noch zwölf Jahre Zeit, die globalen Emissionen zu halbieren, um eine völlige Eskalation des Klimawandels zu vermeiden. Österreich hat hier aus historischen Gründen der Atmosphärenverschmutzung eine noch größere Verantwortung, die Emissionen viel drastischer und schneller zu reduzieren als das vom IPCC kommunizierte Limit. Die auf fossilen Energieträgern basierenden Verkehrsmittel sind in Österreich noch immer das Hauptproblem des CO2-Ausstoßes, deshalb muss eine möglichst rasche Verkehrswende eine Priorität für Graz darstellen.

Um die notwendigen Änderungen in der Verkehrsinfrastruktur auch rasch genug organisieren und umsetzen zu können, braucht es in der Stadt eine bestimmte Anzahl an Personen, die daran arbeiten. Ziel ist auf jeden Fall eine möglichst rasche Umsetzung der Konzepte. Am Beispiel von Berlin sieht man, dass es nicht reicht sich Ziele zu setzen, das notwendige Budget bereitzustellen und die Projekte wirklich umsetzen zu wollen.
Es braucht auch eine bestimmte Anzahl an Beamt*innen, die mit der Organisation und Ausführung der Projekte betraut werden – sonst können trotz aller Anstrengungen, die selbst gesetzten Ziele nicht eingehalten werden.
Das Selbe gilt auch für Graz: In der Abteilung für Verkehrsplanung müssen vor allem die Funktionen der Fuß- und Radverkehrsbeauftragten unbedingt ausgebaut werden, da ohne das nötige Personal der Arbeitsaufwand nicht zu bewältigen ist.

Derzeit sind die Verantwortlichkeiten, was den Verkehr in Graz betrifft, auf unterschiedliche Instanzen aufgeteilt. Einerseits gibt es politische Verantwortlichkeiten, die Beamt*innen, die eine planende oder ausführende Funktion inne haben, und die Holding, die ebenfalls koordinierende sowie ausführende Aufgaben erfüllt. Innerhalb der Beamt*innenschaft gibt es wiederum die unterschiedlichen Instanzen der Verkehrsplanung (planende Funktion) und des Straßenamtes (ausführende Rolle). Zudem ist in Graz die politische Verkehrskompetenz auf mehrere Regierungsmitglieder verteilt.

Verkehrsplanung (8 Personen):
Aufgabe: Planung und Ausarbeitung von Projekten;
Personal: 1 Person für Leitung, 1 Person für Gesamtverkehrskonzepte, 1 Person für Fußgänger*innen + motorisierter Verkehr, 2 Personen für gutachterliche Tätigkeiten, 1 Person für Mobilitätsmanagement, 1 Person für ÖPNV, 1 Person für Radverkehr

Straßenamt (68 Personen):
Aufgabe: Umsetzung der Aufgaben, die aus der Verkehrsplanung kommen;
Personal: 1 Person für Leitung, 13 Personen für Baustellen und temporäre Nutzung, 7 Personen für Organisation und strategisches Nutzungsmanagement, 26 Personen für das Parkgebührenreferat, 7 Personen für Stabstelle Recht, 11 Personen für Verkehrsreferat und dauerhafte Nutzung, 7 Personen für Verkehrssteuerung und Straßenbeleuchtung

Verglichen mit Groningen, das in etwa gleich groß ist, hat Graz eine geringe Anzahl an Personen, die sich mit der Planung der Infrastruktur beschäftigen.

Neue Konzepte und grundlegende Neuplanungen benötigen das entsprechende Personal, und bedeuten zeitintensive Beschäftigung mit dem Forschungsstand entsprechender Materie. Eine stark wachsende Stadt wie Graz hat mit der notwendigen Erweiterung von Infrastruktur in neue Wohngebiete, schon eine große Aufgabe zu bewältigen. Weiters gibt es aber in den Innenstadt-Bezirken massiven Bedarf, die Bestandsinfrastruktur zu verändern und völlig neu zu planen. In den äußeren Bezirken sowie Umlandgemeinden besteht ebenfalls die große Herausforderung diese Gebiete gut an die Innenstadt anzubinden, und es muss viel bestehende Infrastruktur verändert werden. Um diese Umplanungen des Bestandes und gleichzeitig eine angemessene Erschließung der neuen Gebiete zu ermöglichen, braucht es auch genügend Menschen, die gleichzeitig daran arbeiten können.

Am Beispiel Groningen sieht man, dass eine andere Organisationsform der Verkehrsplanung auch effektiver funktionieren kann. In der Schwesternstadt von Graz, mit 250.000 Einwohner*innen, gibt es 12 Menschen, die sich mit Verkehrsplanung beschäftigen. Diese haben jedoch stärker eine koordinierende Funktion, und die Möglichkeit, je nach Projekt ein eigenes Team nach deren gewünschter Größe zusammenzustellen. Auch die Radverkehrsbeauftragten nehmen eine projektkoordinierende Funktion ein und haben die gleichen Möglichkeiten was das Zusammenstellen eines eigenen Teams angeht.

Als Faustregel gilt, dass Städte eine*n Radverkehrsplaner*in pro 100.000 Einwohner*innen benötigen. In Graz sollen daher drei Personen für die Planung des Rad- und zwei Personen für die Planung des Fußverkehrs tätig sein.

Zudem sollen die Kompetenzen zwischen Stadtbaudirektion, Stadtplanung, Verkehrsplanung, Straßenamt, Holding und Land Steiermark klar verteilt werden. Es braucht bei jedem (!) Bauvorhaben einen klaren Prozess, in dem das gewünschte Mobilitätsverhalten von Anfang berücksichtigt und als Kriterium für die Vergabe von Genehmigungen verwendet wird.