3. Große Fußgänger*innen-Zonen
Wir fordern:
pro Jahr Ausweitung der Fußgänger*innen-Zonen um mind. 10% rund um die Innenstadt sowie in allen Bezirkszentren,
mit hoher Aufenthaltsqualität (Sitzgelegenheiten etc.)
Daten & Fakten
Aktuelle Situation
ca. 70.000 m² Fußgänger*innen-Zonen in Graz (FGM, 2019)
ca. 5,3 km Länge (Website des Grazer Abteilung für Verkehrsplanung, Fakten zur Mobilität, 2019)
Definitionen
Fußgänger*innen-Zone Verkehrsfläche, auf der Fußgänger*innen Vorrang oder ausschließliches Nutzungsrecht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmer*innen haben
Die Sporgasse als Vorzeige-Fußgänger*innen-Zone. Quelle: www.pseiner.photo
Hintergrund
Im 4. Stadtentwicklungskonzept der Stadt Graz wird “Graz als Stadt der kurzen Wege” als zweiter Grundsatzer der Verkehrspolitik definiert. Hierzu bedarf es einer Umsetzung der darin enthaltenen Forderungen:
- „Gestaltung des Öffentlichen Raums zur Förderung der Nahmobilität: Schaffung attraktiver Fußgängerbereiche“
- „Nahversorgung in möglichst fußläufiger Entfernung, Förderung der Bezirks- und Stadtteilzentren in ihrer Ausstattungsqualität“
Für Fußgänger*innen attraktive, gut ausgestattete Räume sind insbesondere Fußgänger*innen-Zonen. Sie laden dazu ein, auch etwas weitere Distanzen zu Fuß zu gehen. Durch die geringere Lärmbelastung und breitere Wege ermöglichen sie vielfältigen persönlichen Austausch. Die Grazer Innenstadt ist ein gutes Beispiel hiefür.
Insbesondere notwendig ist dies in Bereichen mit dichter Verbauung und kleinen Wohnungen, in denen Menschen über wenig persönlichen Raum verfügen. Platzangebote werden dort insbesondere von Kindern und Jugendlichen sehr schnell angenommen (Beispiel Griesplatz Nord). Ohne die Gefahren des Kfz-Verkehres wird allen Personen Gelegenheit gegeben, sich freier im öffentlichen Raum aufzuhalten.
Fußgänger*innen-Zonen sind auch attraktiv als Wirtschaftsstandorte, sie tragen zu einer besseren Nahversorgung in den Bezirken bei und reduzieren somit gleichzeitig die Verkehrsbelastung in der Stadt. Bezirkszentren werden gestärkt durch eine höhere Verweildauer und den Raumgewinn der Bevölkerung. Gastronomie kann entstehen. Gleichzeitig ist die Stadt gefordert eine konsumfreie Infrastruktur zu schaffen, die es allen erlaubt, sich unabhängig der finanziellen Mittel an diesen Orten aufzuhalten. Sitzgelegenheiten, beschattendes Grün und Trinkbrunnen sind flächendeckend zur Verfügung zu stellen.
Gleichzeitig müssen die Fußgängerzonen multimodal erreichbar bleiben. ÖV-Angebote zu Fußgänger*innen-Zonen sind notwendig, bei entsprechenden Platzverhältnissen können diese auch durchfahren (siehe Herrengasse). Für Radfahrende sind je nach den Gegebenheiten Zu- bzw. Durchfahrten zu erlauben. Bei wichtigen Radverbindungen mit hohem Verkehrsaufkommen sind (parallele) Ausweichstrecken zu planen, um Konflikte zu vermeiden und den Radverkehr nicht einzuschränken. Bestehende Parkhäuser, Garagen und Tiefgaragen in der Umgebung sind auszulasten, um den aktuell von stehenden Kfz beanspruchten Raum für diverse Aktivitäten der Bevölkerung freizugeben.
Durch Fußgänger*innen-Zonen in allen Bezirkszentren wird Graz zu einer lebendigen Stadt, in der sich die sozialen Beziehungen entwickeln können und die jährlich hinzuziehenden Menschen rasch integriert werden. Anders als im MOBILITÄTSKONZEPT GRAZ 2020 ist nicht nur eine „Stabilisierung des FußgängerInnen-Anteils“ anzustreben sondern durch attraktive Gestaltung von Fußgänger*innen-Zonen eine Erhöhung desselben.