2. Kurze und direkte Fußwege
Wir fordern:
pro Jahr mind. 3 Mio. Euro für direkte und sichere Fußwege zu Nahversorgung und Haltestellen
sowie den Ankauf von Flächen und Wegerechten
Daten & Fakten
Aktuelle Situation
ca. 1,1 Mio. für Fußwege pro Jahr
Definitionen
Gehweg für den Fußgänger*innen-Verkehr bestimmter und als solcher gekennzeichneter Weg
Gehsteig für den Fußgänger*innen-Verkehr bestimmter, von der Fahrbahn durch Randsteine, Bodenmarkierungen oder dergleichen abgegrenzter Teil der Straße
direkt möglichst geradlinig und ohne Nachrang an Kreuzungen
sicher getrennt vom Fahrzeug-Verkehr
Die Murinsel als kurzer und direkter Gehweg vom Lendplatz in die Innenstadt. Quelle: www.pseiner.photo
Hintergrund
Zu-Fuß-Gehen ist die gesündeste, aktivste Form der Mobilität, egal, ob wir zügig marschieren, spazieren, flanieren, wandern, …. und: Wir alle sind (immer auch) Fußgänger*innen, selbst wenn wir in erster Linie das Fahrrad, Öffis oder den Pkw nutzen!
In den letzten Jahrzehnten sind FußgängerInnen in der Stadt Graz buchstäblich an den Rand gedrängt worden. Gehwege und Gehsteige wurden zugunsten der Fahrbahn verschmälert, Radwege wurden zulasten von Gehwegen errichtet, viele Gehsteige wurden zu geteilten Geh- und Radwegen – ein Planungsfehler, der zu Konflikten und Unsicherheit führt (Bsp.: Gehwege entlang der Mur). Fehlende Fahrradinfrastruktur führt immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgänger*innen und Radfahrer*innen (Bsp.: Schmiedgasse). Für den Fußgänger*innen-Verkehr wichtige Zebrastreifen wurden entfernt oder so verschoben, dass sie nicht den Bedürfnissen der Fußgänger*innen entsprechen (Bsp.: Kaiser-Josef-Platz).
1982 wurden in Graz noch 31% der Wege zu Fuß zurückgelegt, bis 2004 ist dieser Wert auf knapp unter 20% gesunken und stagniert seither. Dieser Trend muss umgekehrt werden. Fußgänger*innen sind die exponiertesten Verkehrsteilnehmer*innen, Zu-Fuß-Gehen ist die nachhaltigster Art der Mobilität, den Fußgänger*innen muss daher die höchste Priorität eingeräumt werden.
Wir fordern daher die Bestellung einer/s Fußverkehrsbeauftragten im Magistrat, die/der die Interessen der Fußgänger*innen in allen Belangen vertritt, und die/der mit einem jährlichen Budget von mindestens 3 Mio. Euro ausgestattet ist. Dieses Budget soll in erster Linie der Sicherung und Erweiterung von Wegenutzungsrechten – insbesondere um Abkürzungen für Fußgänger*innen zu schaffen – dienen, der Schaffung von neuen und breiteren Gehsteigen und von neuen Fußgängerquerungen. Die Durchwegung von Graz muss im Sinne einer Stadt der kurzen Wege deutlich verbessert werden.